Bewerbung

Anträge auf Förderung

Anträge auf Förderung sind an den Vorstand der Stiftung zu richten; er entscheidet – nach Maßgabe seiner finanziellen Möglichkeiten – über die Zuwendung und ihre Höhe.

Im Rahmen der Promotionsförderung ist uns daran gelegen, dass unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht nur elektronisch miteinander vernetzt sind. Deshalb bevorzugen wir Bewerberinnen und Bewerber aus dem Rheinland, nicht zuletzt deshalb, weil ihnen die Teilnahme an unseren regelmäßigen Stipendiatentreffen leichter möglich ist.
 
In der Auslandsförderung berücksichtigen wir derzeit nur Bewerberinnen und Bewerber, die ein Auslandsprojekt in einem europäischen Land planen, das (Pflicht-)Teil eines insgesamt an einer deutschen Hochschule absolvierten Studiums ist. Bachelor-  oder Master-Studiengänge, die vollständig im Ausland absolviert werden, sowie internationale Studiengänge, die an verschiedenen Standorten durchgeführt werden, unterstützen wir derzeit nicht.

Damit kurzfristig ohne viele Rückfragen über einen Antrag entschieden werden kann, sollte er immer enthalten

  • einen Lebenslauf, aus dem auch der familiäre und soziale Hintergrund hervorgeht,
  • eine Übersicht über soziale und andere Aktivitäten neben Schule und Studium,
  • einen Überblick über die finanzielle Situation, insbesondere: Wie wird bisher das Studium finanziert? Welche Mittel stehen regelmäßig zur Verfügung?
  • den bisherigen Studienverlauf und eine Übersicht zum derzeitigen Stand des Studiums, auch welche Zwischen-/ Teilprüfungen  bisher mit welchem Ergebnis abgeschlossen sind,
  • den weiteren Studienplan bis zum Abschluss des Studiums,

 

bei besonderen Studienprojekten (Auslandsstudium, Praktika usw.) zusätzlich

  • eine genauere Beschreibung des geplanten Projekts und wie es sich in das Studium einfügt. Hilfreich kann eine Bestätigung der Hochschule/ des betreuenden Hochschullehrers zum (Stellen-)Wert des Studienprojektes sein,
  • eine Aufstellung der Kosten und des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs,
  • eine Übersicht darüber, welche anderen Finanzierungsquellen möglich sind, mit welchem Ergebnis sie geprüft wurden bzw. sie in welchem Umfang beansprucht werden.

 

zur Beantragung eines Promotionsstipendiums auch

  • Expose der geplanten Arbeit mit Zeitplan,
  • Stellungnahme/Gutachten des Doktorvaters zum geplanten Promotionsprojekt,
  • Kopie des Zeugnisses über den Studienabschluss

 

Bewerben für eine Promotionsförderung können Sie sich jederzeit, Bewerbungen für besondere Studienprojekte (Auslandsstudium, Praktika usw.) müssen uns mindestens zwei Monate vor Beginn der Unternehmung erreichen, d.h. Bewerbungen zur Unterstützung von  Unternehmungen ab Januar/ Februar eines Jahres spätestens Ende Oktober des Vorjahres, ab April/ Mai spätestens Ende Januar, ab September/ Oktober spätestens Ende Juni.

Sie können die PDF-Formulare unterladen und online ausfüllen. Bitte senden Sie das entsprechende Formular zusammen mit allen weiteren Bewerbungsunterlagen als ein PDF-Dokument an Vorstand@Schmittmann-Wahlen-Stiftung.de . Falls Ihnen das nicht möglich ist, können Sie auch alle Unterlagen ausdrucken und per Post senden an:

Vorstand der Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung
Theo Becker
Dechant-Heimbach-Str. 16
53177 Bonn

Wichtiger Hinweis

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie zu, dass Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke gespeichert und verarbeitet werden: Auswertung der Bewerbungsunterlagen, Auswahl der zu Fördernden, Abwicklung der Stipendienzahlung, statistische Auswertung, Nachweis der Tätigkeit der Stiftung gegenüber Aufsichtsgremien, Organisation des Alumni-Netzwerks. Für diese Zwecke werden Daten und Unterlagen an die Vorstände der Stiftung und weitere in den Auswahl- und Förderungsprozess einbezogene Personen weitergegeben.

Antrag auf Promotionsförderung (PDF)

Antrag auf Studienförderung (PDF)

Antrag auf Förderung eines Studienprojektes (PDF)