Benedikt Schmittmann

Engagement

Seit 1908 als Landesrat der Rheinischen Provinzialverwaltung entfaltete Benedikt Schmittmann aus seiner christlich-sozialen Gesinnung heraus sein sozialpolitisches Engagement. Es ist dieses sozialpolitische Terrain, in dem Schmittmann Herausragendes geleistet hat:

Sein Konzept der Sozialversicherung als Selbsthilfeeinrichtung der Versicherten sorgte für Furore. Seine gesundheitspolitischen Aufklärungsmaßnahmen trugen erste Früchte. Der Aufbau einer funktionierenden Krankenpflege auf dem Land, die erfolgreiche Bekämpfung der Tuberkulose als Volkskrankheit Nr. 1 in wenigen Jahren, der Entwurf einer „Reichswohnversicherung“ mit dem Ziel, für kinderreiche Familien Wohneigentum zu schaffen, machten Schmittmann weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt.

Seine Forderung, die verschiedenen Sozialleistungsträger in einer Behörde zu vereinen, wurde nicht verwirklicht. Das Bundessozialhilfegesetz von 1962 kommt seinen Überzeugungen hingegen entgegen, indem der Staat nicht mehr reine Fürsorge leistet, sondern Sozialhilfe, die sich als echte Lebenshilfe versteht, und in diesem Gesetz die enge Kooperation zwischen freien und staatlichen Hilfsorganisationen betont.

Es zeigt sich sehr schnell, dass die Sozialpolitik seine ureigenste Domäne war, in der er viel Konstruktives schaffte.